Bilder vom Städteturnier in Lübeck 2022
Vorläufiger Terminplan der Saison 2022/2023
Die neue Saison beginnt wieder ganz normal wie vor Corona. Die Damen/Herren-Mannschaften mit 6 Spieler(innen) und die Senioren mit 4 Spieler(innen) sowie auch mit Doppeln.
Der Spielplan für die kommende Saison wurde wieder mit viel Engagement von Andreas Käthner erstellt, die Spielwochen hat Klaus Gerhard festgelegt. Ab 01.08.2022 wird der vorläufige Spielplan bereits veröffentlicht.
Städteturnier Lübeck 20.-22.05.2022
Das traditionelle Städteturnier fand diesmal in Lübeck vom 20. bis 22. Mai 2022. Es wurde diesmal nach einem neuen Spielsystem, 3 Damen sowie 4 Herren gespielt. Grund war, dass häufig Damen fehlten, um eine 4er Mannschaft zu stellen. Auch könnte erstmals sogar Mixed gespielt werden, was durchgängig positiv empfunden wurde. Weiterhin gab es 2 Gruppen, die gemäß QTTR bei 1.600 getrennt wurden. Berlin startete Dank der guten Live-PZ aller Spielerinnen und Spieler in der stärkeren Gruppe mit Hamburg, Bremen und dem Gastgeber Lübeck.
Terminkette Saison 2022/2023
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 03.05.2022 u.a. über die Termine der kommenden Saison unterhalten. Für die Vorbereitung der Saison 2022/2023 wurde folgende Terminkette festgelegt:
07.6. bis 24.6. Meldung der Anzahl der Mannschaften
25.6. bis 10.7. Meldung der Spielerinnen und Spieler
15.8. Veröffentlichung des vorläufigen Spielplans
22.8. Veröffentlichung des endgültigen Spielplans
29.8. Beginn der Saison 2022/2023
AGrote, 23.05.2022
FVTT Mitgliederversammlung am 28.06.2022
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 5 (5) der Satzung der FVTT e.V. zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, 28. Juni 2022 um 18.00 Uhr
3G ab 04.03.2022 für Indoor
Seitens des LSB Berlin gilt nun die 3G-Regel ab heute (04.03.2022), an die wir uns als untergeordneter Verband halten:
LETZTES TAGESUPDATE: 3. März 2022 (12:34 Uhr)
Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor):
- Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (also in Sporthallen, Fitness- oder Tanzstudios, Umkleidegebäuden und anderen gedeckten Sporteinrichtungen) ist nun an die 3G-Bedingung (anstelle der bisherigen 2G-Regelung) geknüpft. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Die Maskenpflicht in Gebäuden besteht unverändert für Sporttreibende sowohl beim Trainings- als auch beim Wettkampfbetrieb fort, aber nicht während der Sportausübung.
- Bei Veranstaltungen in gedeckten Sportanlagen bis 200 gleichzeitig anwesenden Personen gilt für Zuschauende neben der 3G-Bedingung auch die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer FFP2-Maske. Es muss eine ausreichende Belüftungsmöglichkeit vorhanden sein (siehe Anlage 3 zu § 11 der InfSchMV).
04.03.2022, AGrote