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Die Fachvereinigung Tischtennis (FVTT) bietet TT spielenden Mannschaften aus diversen Berliner Betrieben und Behörden seit 1950 ...

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Mitteilung VG33-Spieler(innen) an Meldewesen zum 01.01. und 30.07.

Bitte daran denken, die Mitteilung (inkl. Link zur DTTB-Mannschaft) an das Meldewesen zum 01.01. und 30.07. jeden Jahres zu schicken. Die Mannschaften riskieren eine Streichung ihrer Spieler(innen), wenn keine Mitteilung erfolgt. Und dabei ist es unerheblich, wieviel Punkte (QTTR oder LivePZ vom 11.05. und 11.12.) der/die jeweilige VG33 hat. Alle 4 Quartalswerte sind speziell für die 1.850-Punkte wichtig!

 

Hier der Auszug aus der Spielordnung

3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein 
des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer 
Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre 
als aktiver (aktiv bedeutet: mindestens 4 aktive Teilnahmen an Rundenspielen pro Saison) Spieler (Gastspieler GS/20/21 bzw. VG/33) angehören. Die 5-Jahresfrist gilt für 
Spieler mit einer LivePZ zwischen 1.700 und 1.900, sie verkürzt sich für Spieler mit einer LivePZ zwischen 1.200 und 1.699 auf 3 Jahre sowie für Spieler mit einer Live PZ 
unter 1.200 auf 1 Jahr. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit 
Status „VG/32“ gekennzeichnet.

3.3 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem 
Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie dort einen aktuellen QTTR-Wert bis einschließlich max. 1.850 haben. Steigt der QTTR-Wert innerhalb der Saison über 1.850, erlischt die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung. Diese Spielberechtigung muss beantragt und zum 01.07. bzw. 01.01. ohne Aufforderung durch Mitteilung, in welcher DTTB-Mannschaft gespielt wird
nachgewiesen werden. Die Person wird mit Status „VG/33" gekennzeichnet. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Spielausschuss die Sondergenehmigung jederzeit, auch rückwirkend zum Nachweistermin, mit allen Konsequenzen entziehen.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 15. Januar 2025

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